Petition abgelehnt – das System EFA kommt trotzdem zum Einsatz

Im April 2005 teilte das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) der Bundesrepublik Deutschland mit, dass die Funktionalität vom System EFA konform zur Straßenverkehrsordnung ist. Schriftstücke des sächsischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft, ADAC und der DEKRA GmbH bestätigen dies auch. Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (KBA) als untergeordnete Behörde des BMVBW - vertreten durch die Herren Frank Liebhart und Hartmut Bruder - will trotzdem keine allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Typgenehmigung für das System EFA erteilen.

Begründung: Die Funktionalität vom System EFA verstößt angeblich nach einem umstrittenen Gerichtsurteil aus dem Jahr 1976 (!) gegen die deutsche Straßenverkehrsordnung. In diesem Fall wurde doch tatsächlich ein PKW-Fahrer mit 10 DM Bußgeld abgestraft, weil er vor einer rot geschalteten Ampel nur Standlicht benutzte – offensichtlich um Kraftstoff zu sparen und den Akkumulator (Batterie) zu schonen. Kaum zu glauben, aber auch so etwas gibt es im Rechtsstaat Deutschland.

Im Buch „Straßenverkehrsrecht“ (2006) von Peter Hentschel 37. Auflage vom C. H. Beck Verlag S. 573-577 ist im Absatz 20 eindeutig aufgeführt, dass bei Warten vor einer roten Ampel bei Dunkelheit nicht das Abblendlicht eingeschaltet werden muss! Eingeschaltetes Standlicht ist für diesen Fall ausreichend!

Zur Klärung des Sachverhaltes wurde ein Petitionsverfahren beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingeleitet. In einer rekordverdächtigen Bearbeitungszeit – die zahlreichen „überlasteten“ MdB - von annähernd einem Jahr stellte der vorstehend genannte Ausschuss – man beachte die Doppelbedeutung des Wortes ;-) – fest, dass die Wirkungsweise von EFA gegen die deutsche Straßenverkehrsordnung verstößt und somit die Aussage des KBA bestätigt. Frau Kersten Naumann - Vorsitzende des Petitionsausschusses, Vita von Frau MdB Naumann bitte hier anklicken - unterzeichnete die mit inhaltlichen Fehlern gekennzeichnete und in sich widersprüchliche Begründung der abgewiesenen Petition. Diese Verfahrensweise verdeutlicht unter anderem, warum Deutschland im internationalen Wirtschaftswettbewerb nur eine untergeordnete Rolle spielt. Das Umsetzen von Innovationen wird in Deutschland vielfach durch Bürokraten verhindert beziehungsweise erschwert. Die Bürokratie in Deutschland ist ein Sanierungsfall unter vielen. Soweit die schlechten Nachrichten.

Bemerkenswert: In etlichen Ländern der europäischen Union wird die Wirkungsweise der Elektronik EFA durch die zuständigen Mitarbeiter der Verkehrsministerien nicht beanstandet. In der Folge kann EFA nach Erhalt der notwendigen Typgenehmigung in den betreffenden Ländern in Kraftfahrzeuge eingebaut werden. Aber selbst für die Einführung von EFA in Deutschland bestehen noch gute Chancen. Die endgültige Entscheidung hierzu trifft ein Verwaltungsgericht. Durch einen juristischen „Kunstgriff“ – wie dieser aussieht wird zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt - kann die Sache relativ schnell bearbeitet und vermutlich erfolgreich beendet werden. Die Markteinführung von EFA erfolgt jedoch aus taktischen Gründen im EU-Ausland und ist für das Quartal IV/2007 vorgesehen.



Aufbau und Bedienung von EFA

EFA ist ein Radarsystem und besteht aus zwei Teilen: Der Sensor, der den Bewegungszustand des Kraftfahrzeuges registriert und die Auswerte- und Steuerelektronik. Der technisch versierte Laie kann den Einbau selbst vornehmen. EFA kann in jedes Kraftfahrzeug eingebaut werden.
 
Links im Bild befindet sich der Sensor und daneben die Auswerte- und Steuerelektronik von EFA.
Foto: Klug Elektroniksysteme - Solartechnik
 

 

Aktivität

Reaktion Kraftfahrzeug-
beleuchtung ohne EFA

Reaktion Kraftfahrzeug-
beleuchtung mit EFA

Standlichtschalter betätigen

Standlicht eingeschaltet

Standlicht und EFA eingeschaltet , EFA schaltet in diesem Zustand das Abblendlicht nur bei Bewegung des Kraftfahrzeuges automatisch ein und bei Stillstand aus

Abblendlichtschalter betätigen

Abblendlicht und Standlicht eingeschaltet

Abblendlicht und Standlicht eingeschaltet, EFA wird deaktiviert



EFA kann bei Bedarf jederzeit durch das Betätigen des Abblendlichtschalters ausgeschaltet werden.

Zu der Kraftstoffeinsparung durch EFA kommt noch der Fakt hinzu, dass das ordnungswidrige Fahren nur mit Standlicht nicht möglich ist - Sicherheitsaspekt. Außerdem wird bei aktivierter EFA das Abblendlicht beim Parken automatisch ausgeschaltet. Eine ungewollte Entladung des Kraftfahrzeugakkumulators wird somit verhindert. Das Blenden von anderen Fahrzeugführern beispielsweise durch an Kreuzungen mit Abblendlicht stehenden Fahrzeugen kann durch EFA ebenfalls verhindert respektive verringert werden.

 

weiter zu den Messungen
 zum Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen vom April 2005

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