Bemerkenswert: In etlichen Ländern der europäischen Union wird die Wirkungsweise der Elektronik EFA durch die zuständigen Mitarbeiter der Verkehrsministerien nicht beanstandet. In der Folge kann EFA nach Erhalt der notwendigen Typgenehmigung in den betreffenden Ländern in Kraftfahrzeuge eingebaut werden. Aber selbst für die Einführung von EFA in Deutschland bestehen noch gute Chancen. Die endgültige Entscheidung hierzu trifft ein Verwaltungsgericht. Durch einen juristischen „Kunstgriff“ – wie dieser aussieht wird zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt - kann die Sache relativ schnell bearbeitet und vermutlich erfolgreich beendet werden. Die Markteinführung von EFA erfolgt jedoch aus taktischen Gründen im EU-Ausland und ist für das Quartal IV/2007 vorgesehen.
Aufbau und Bedienung von EFA
EFA ist ein Radarsystem und besteht aus zwei Teilen: Der Sensor, der den Bewegungszustand des Kraftfahrzeuges registriert und die Auswerte- und Steuerelektronik. Der technisch versierte Laie kann den Einbau selbst vornehmen. EFA kann in jedes Kraftfahrzeug eingebaut werden.
Links im Bild befindet sich der Sensor und daneben die Auswerte- und Steuerelektronik von EFA.
Foto: Klug Elektroniksysteme - Solartechnik
Aktivität |
Reaktion Kraftfahrzeug- |
Reaktion Kraftfahrzeug- |
Standlichtschalter betätigen |
Standlicht eingeschaltet |
Standlicht und EFA eingeschaltet , EFA schaltet in diesem Zustand das Abblendlicht nur bei Bewegung des Kraftfahrzeuges automatisch ein und bei Stillstand aus |
Abblendlichtschalter betätigen |
Abblendlicht und Standlicht eingeschaltet |
Abblendlicht und Standlicht eingeschaltet, EFA wird deaktiviert |
EFA kann bei Bedarf jederzeit durch das Betätigen des Abblendlichtschalters ausgeschaltet werden.
Zu der Kraftstoffeinsparung durch EFA kommt noch der Fakt hinzu, dass das ordnungswidrige Fahren nur mit Standlicht nicht möglich ist - Sicherheitsaspekt. Außerdem wird bei aktivierter EFA das Abblendlicht beim Parken automatisch ausgeschaltet. Eine ungewollte Entladung des Kraftfahrzeugakkumulators wird somit verhindert. Das Blenden von anderen Fahrzeugführern beispielsweise durch an Kreuzungen mit Abblendlicht stehenden Fahrzeugen kann durch EFA ebenfalls verhindert respektive verringert werden.
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zum Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen vom April 2005
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