Dieses Schreiben verfasste der Stationsarzt einer Akutklinik, in die der Patient Dietrich Klug aufgrund eines vier Monate lang nicht diagnostizierten und therapierten Vitamin-B12-Mangels eingewiesen werden musste. Aufgrund des Vitamin-B12-Mangels trat beim Patienten Klug eine perniziöse Anämie (Blutarmut, eine der häufigsten Erkrankungen bei Menschen) auf. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch Inkontinenz aufgrund der Vitamin-B12-Avitaminose bei dem Patienten auftrat. Der Patient verweilte drei Wochen in der Akutklinik. Zwischenzeitlich wurde die medizinische Fehlbehandlung des v. g. Hausarztes durch ein Gutachten, welches im Auftrag der Gutachterstelle der sächsischen Landesärztekammer (SLÄK) erfolgte, mit einem Schreiben vom 19.01.2012 bestätigt! Dennoch wird einem Medizingeschädigten von einer Begutachtung durch die SLÄK dringend abgeraten!!! Skandalös ist die Einschätzung des Pfusches durch den Vorsitzenden der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen der Sächsischen Landesärtzekammer in Dresden, Herrn Dr. med. Rainer Kluge. Er vertritt die Meinung, dass das "Übersehen" einer perniziösen Anämie im Blutbild und die Therapie mit Krankengymnastik sowie Schmerzmitteln ein "normaler Behandlungsfehler" sei. Wie definiert die oberrichterliche Rechtsprechung einen groben Behandlungsfehler? "Ein grober Behandlungsfehler setzt nicht nur einen eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse voraus, sondern erfordert auch die Feststellung, dass ein Fehler vorliegt, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf." (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.06.2001, VI ZR 286/00) Lesen Sie hierzu den Artikel "Wie seriös arbeitet die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen der Sächsischen Landesärztekammer?" Entscheiden Sie selbst! Bitte hier anklicken. Zum Blutbild (inklusive Aussagen der medizinischen Fachliteratur hierzu) bitte hier anklicken. Stand der Bearbeitung: 2.01.2020 Alle Rechte vorbehalten. © 2009 - 2020 Dietrich Klug