Dieses Schreiben lag auch dem Richter Bernd Gremm vor. Eine Überweisung an einen Neurologen war fragwürdig und unglaubwürdig, weil eine Anämie keine neurologische Erkrankung ist. Kurios: Der "Pfuscharzt" räumte in dem erwähnten Schreiben konkludent die Fehlbehandlung ein.

Siehe auch Rechtspflege durch Justizversagen in Deutschland?!

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