Liegt in diesem Fall Prozessbetrug vor? Entscheiden Sie selbst! Betrug laut Duden: bewusste Täuschung,
Irreführung einer anderen Person
Im Rahmen eines von Dietrich Klug eingeleiteten selbstständigen Beweisverfahrens wegen der medizinischen
Fehlbehandlung durch den Plauener Pfuscharzt Dr. Lachmann – Name geändert – bestätigte dieser sogar in seinem
Schreiben an das Gericht vom 17.11.2010 (hier anklicken),
dass beim Patienten Klug im November 2008
eine „mäßiggradige“ Anämie (Blutarmut) vorlag. Jedoch schenkte der Pfuscharzt dieser
Anämie keine weitere
Aufmerksamkeit, weil er den Patienten Klug angeblich zu einem Neurologen überwiesen hatte. Merkwürdig ist jedoch, dass in
der letzten Befunderhebung am 11.02.2009
(hier anklicken) (PDF-Datei) - es erfolgte eine Abschrift
aufgrund der besseren Lesbarkeit -
und
den zeitlich davor liegenden Befunden ausweislich der Rechnungen sowie der Patientenakte nie eine Änämie
von dem v. g. Arzt beim Patienten Klug diagnostiziert wurde. Zudem ist eine Anämie eine Bluterkrankung und keine neurologische Krankheit!
Der Patient suchte in der Folge aus eigenem Entschluss einen Neurologen auf. Pikant: Doch dieser Neurologe fand die eigentliche Ursache
der Erkrankung des Autors - die Vitamin-B12-Mangel-Anämie - auch nicht, weil er keine Labordiagnostik - Untersuchung des
Blutes vom Autor - durchführte.
Der angebliche vom Pfuscharzt erfundene "Phantomneurologe" hätte demnach an einen Facharzt für Allgemeinmedizin zurück überweisen müssen!
Richtig ist: Der Arzt kann nicht beweisen, dass eine solche Überweisung erfolgte. Lediglich in der
Patientenakte und in einem Schreiben an die Krankenversicherung führte der Arzt mehrere Daten auf,
an dem er angeblich eine Überweisung vornahm. Einen für eine Überweisung üblichen Arztbrief an einen
Neurologen zur Weiterbehandlung gibt es jedoch nicht! Aufgrund dieser Fakten erfolgte eine Klage vor dem
Landgericht Zwickau auf eine vollständige Akteneinsicht in die betreffende Patientenakte – Einsicht in eine Urkunde –
Az. 1 O 217/11. Es gilt als bewiesen, dass beim Patient Dietrich Klug im Oktober 2008 eine perniziösen Anämie
(Blutarmut, verursacht durch einen Vitamin B12 Mangel) vorlag. Auch in dieser Hinsicht hatte der Pfuscharzt gelogen!
Die Ärzte in der Akutklinik
bestätigten - hier klicken - die Diagnose perniziöse Anämie beim Patienten Dietrich Klug.
Ergebnis der Klage: Durch die Richter Bernd Gremm (siehe linke Person im Bild), Peter Zschoch und Johannes Andreas Nielen vom
Landgericht Zwickau wurde im Beschluss vom 06.07.2011 festgestellt: „Dem Kläger ist zwar zuzugestehen,
dass der Beklagte – der "Pfuscharzt" – in dem von beiden Parteien ohne anwaltliche Hilfe betriebenen
selbständigen Beweisverfahren schriftlich vorgetragen hat, er habe den Kläger „wegen des Verdachts einer
neurologischen Ursache zum Neurologen überwiesen“ … Diese im selbständigen Beweisverfahren erfolgte schriftliche
Aussage des Beklagten ist zwar objektiv falsch.“ Der beschuldigte Arzt hatte also gelogen
und die Patientenakte diesbezüglich manipuliert. Damit war das Hauptziel
der Klage, feststellen zu lassen, dass keine Überweisung zu einem Neurologen durch den Pfuscharzt erfolgte,
erreicht. Der Arzt beging demnach
Prozessbetrug s. § 263 Strafgesetzbuch (StGB), Urkundenfälschung s. § 267 StGB
und stellte gemäß § 278 StGB unrichtige Gesundheitszeugnisse aus.
Der § 138 der Zivilprozessordnung (ZPO) Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht besagt:
(1) Die Parteien haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben.
(2) Jede Partei hat sich über die von dem Gegner behaupteten Tatsachen zu erklären.
Folglich bestätigte der Pfuscharzt selbst die medizinische Fehlbehandlung an Dietrich Klug im Zeitraum 10/2008 - 2/2009.
Die Beurteilung des Falls durch den nachbehandelnden Stationsarzt einer Akutklinik, in die der Patient Klug
eingeliefert wurde, finden Sie
hier.
Doch jetzt kommt die paradoxe Logik der erwähnten Richter: Die Verfahrenskosten wurden Dietrich Klug bzw.
der für ihn tätigen Rechtsschutzversicherung auferlegt, obwohl der Pfuscharzt nachweislich Prozessbetrug beging.
"Jede richterliche Entscheidung muss auf rationaler Argumentation beruhen." siehe
Bundesverfassungsgericht (1 BvR 112/65 vom 14.2.1973). Doch in diesem Fall ist die rationale Argumentation
der betreffenden Richter Bernd Gremm, Peter Zschoch und Johannes Andreas Nielen vom Landgericht Zwickau nicht erkennbar!
Protegierten die vorstehend genannten Richter
einen betrügerischen Arzt? Liegt in diesem Fall eine Amtspflichtsverletzung vor oder sind das etwa die sogenannten
richterlichen Freiheiten? Siehe hierzu Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch Kommentar, 26. Auflage, Verlag C. H. Beck,
Tatverdacht Rechtsbeugung: Rn 4, S. 2596: "2. Der Täter muß das Recht beugen. Dies kann sowohl als Sachverhaltsverfälschung (BGH NJW 60 253, BGH 40 181) als auch durch falsche Anwendung von Rechtsnormen geschehen … Rechtsbeugung ist auch durch Ermessenmißbrauch in Ermessensentscheidungen möglich. …S. 2597, Rn 5a, b: "Das Recht ist gebeugt, wenn eine Entscheidung ergeht, die objektiv im Widerspruch zu Recht und Gesetz steht."
Nicht nur für Dietrich Klug als Betroffener
stellt sich die Frage, ob diese Art von Rechtsprechung noch im Namen des Volkes sein kann? Liegt hier ein Fall für das
Schwarzbuch des Bundes deutscher Steuerzahler vor? Immerhin werden Richter hoch vergütet für ihre
Tätigkeit. Und: Sie werden dafür vom deutschen Steuerzahler bezahlt, um Recht zu sprechen!!!
Zum Justizskandal Nummer 5:
Im Beschluss vom 11.10.2011 der Richter Bernd Gremm, Peter Zschoch und
der Richterin Hoffmann S. 6, Az. 1 OH 16/10, in diesem Beschluss wird der Antrag von Dietrich Klug
vom 02.11.2010 für ein selbstständiges Beweisverfahren abgelehnt, äußerten die vorstehendend genannten
Richter: "Ferner ist
zwischen den Parteien auch streitig, ob der Antragsgegner - Anmerkung: der "Pfuscharzt"
- den Antragsteller - Anmerkung: Dietrich Klug - am 06.11.2008 aufforderte einen Neurologen aufzusuchen."
Im oben aufgeführten zitierten Beschluss vom 06.07.2011, Az. 1 O 217/11 äußerten die Richter Gremm und Zschoch
genau das Gegenteil. Offensichtlich verdrehen die Richter Gremm und Zschoch die Tatsachen so,
dass diese je nach Bedarf immer zugunsten des "Pfuscharztes" ausgelegt werden.
Zwischenzeitlich wurde die medizinische Fehlbehandlung des v. g. Arztes durch ein Gutachten, welches im Auftrag
der Gutachterstelle der sächsischen Landesärztekammer (SLÄK) erfolgte, mit einem Schreiben vom 19.01.2012 bestätigt!
Dennoch wird einem Medizingeschädigten von einer Begutachtung durch die SLÄK dringend abgeraten!!!
Siehe hierzu den Aufsatz "Schlichtungsstellen - NEIN, DANKE"; bitte hier anklicken. Es wird jedoch ausdrücklich betont, dass durch diesen Link keine Werbung für den Allgemeinen Patientenverband e. V.
gemacht wird!
Die o. a. Begutachtung erfolgte mit den gleichen Unterlagen, welche auch den v. g. Richtern vorlag! Jedoch
lehnten diese wider erwarten eine Begutachtung der Fehlbehandlung des Hausarztes Dr. B. an dem Patienten Dietrich Klug
im Zeitraum 10/2008 bis 02/2009 im Rahmen des selbstständigen Beweisverfahrens ab!
"Unter Rechtsbeugung versteht man im deutschen Recht die bewusst falsche Anwendung des Rechts durch Richter,
Amtsträger oder Schiedsrichter bei Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten
oder zum Nachteil einer Partei." s. Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung
Siehe auch OLG Bamberg, Beschluß vom 22.12.1981 - Aktenzeichen Ws 472/81:
"Bei einem Prozeßbetrug liegt eine Täuschung des Richters im Zivilprozeß nicht erst vor, wenn mündlich verhandelt
und auf vorbereitende Schriftsätze Bezug genommen wurde. Vielmehr wird das Merkmal der Täuschung bereits
dadurch verwirklicht, daß die Klageschrift oder vorbereitende Schriftsätze mit bewußt unwahrem
Parteivorbringen bei Gericht eingeht und vom Richter zur Kenntnis genommen werden."
Siehe auch § 38 Richtereid
(1): Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:
„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen
ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu
dienen, so wahr mir Gott helfe.“
„Hinter die Kulissen zu schauen heißt zu erkennen: Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in
dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht
und betrügt die Bürger skrupellos.”
Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim
Lesen Sie hierzu den
Leserbrief eines pensionierten Richters von einem Landgericht und
das Schreiben an den Präsidenten Norbert Radmacher
vom Landgericht Zwickau.