Tatverdacht Rechtsbeugung: "Unterlassung rechtlich gebotener Handlungen kann Rechtsbeugung sein, zB … die Nichtvorlage einer Beschwerde an das Beschwerdegericht (LG Berlin MDR 95, 192) …" S. 2597, Rn 5a, b: Das Recht ist gebeugt, wenn eine Entscheidung ergeht, die objektiv im Widerspruch zu Recht und Gesetz steht." Schönke/Schröder , Strafgesetzbuch Kommentar, 26. Auflage, Verlag C. H. Beck

Zum damit verbundenen Justizskandal Nr. 3 hier anklicken


Zum damit verbundenen Justizskandal Nr. 4 und 5 hier anklicken


Lesen Sie hierzu die Antwort des Präsidenten vom Landgericht Zwickau Herrn Norbert Radmacher vom 22.03.2012 und die Replik von Dietrich Klug hier anklicken


Der § 38 Richtereid (1) des Deutschen Richtergesetzes lautet: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, (so wahr mir Gott helfe).“ Diesen vorstehend genannten Richtereid leisteten auch der Vorsitzende Richter Bernd Gremm und seine Kollegen in einer öffentlicher Sitzung eines Gerichts! Haben die betreffenden Richter diesen Eid etwa schon vergessen?

Wichtige Paragrafen des Deutschen Richtergesetzes, die man unbedingt kennen sollte, hier anklicken.



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Stand der Bearbeitung: 08.04.2012

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