Verletzte die Richterin Birgit Borris am Landgericht Zwickau das Recht? Entscheiden Sie selbst.
Die von den Klägern - Rechtsanwälte Dr. G. - durchgeführten Prozesshandlungen wurden alle widerrechtlich durchgeführt, da die Kläger den Nachweis für die angeblich vom Beklagten - Dietrich Klug - erteilte Prozessvollmacht in Form einer Urkunde unstreitig nicht führen konnten. Somit ist eine Vergütung der Kläger für diese vom Beklagten nicht legitimierten Prozesshandlungen unzulässig und rechtswidrig. „Rechtsschutzbedürfnis ist das berechtigte Interesse eines in seinen Rechten Beeinträchtigten nach Rechtsschutz in einem gerichtlichen Verfahren. Es ist Prozessvoraussetzung; fehlt es, z.B. weil der Kläger nicht Träger des geltend gemachten Anspruchs sein kann, ist die Klage unzulässig." (c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2008. Folglich hätte die Richterin Borris die Klage der betrügerischen Anwälte kostenpflichtig abweisen müssen. Dies erfolgte jedoch nicht! „Dem Anwalt, dem das Fehlen seiner Bevollmächtigung bekannt ist - wie im vorliegenden Fall, sind die Verfahrenskosten als Veranlasser des Verfahrens aufzuerlegen." Urteil des BGH NJW-RR 1998, 63. „Mit der Erhebung der Klage bei einem zuständigen Gericht übt der Kläger das ihm zustehende Wahlrecht nach § 35 ZPO verbindlich und unwiderruflich aus, eine nachträgliche Änderung der Gerichtsstandswahl ist grundsätzlich unzulässig." (s. etwa BayObLG, MDR 1999, S. 1461; NJW-RR 1991, S. 187, 188; OLG Frankfurt am Main, OLGR 2004, S. 411, 412; OLG Naumburg, NJW-RR 2002, S. 1704, 1705; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 35 Rdn. 2; Baumbach/Hartmann, a.a.O., § 35 Rdn. 4 f.; Musielak/Heinrich, a.a.O., § 35 Rdn. 3; Thomas/ Putzo/Hüßtege, a.a.O., § 35 Rdn. 2) Die Kläger hatten bereits vor dem zuständigen Amtsgericht Plauen die Klage anhängig gemacht, diese jedoch dann wieder zurückgezogen. Offensichtlich ignorierte die Vorsitzende Richterin Birgit Borris alle vorstehend genannten Fakten! Außerdem wird auf die Thematik Vorrang des Gesetzes aus Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz - Selbstbindung der Justiz an das Recht und Gesetz verwiesen. Hat das Grundgesetz und die Zivilprozessordnung etwa keine Gültigkeit für die Vorsitzende Richterin Birgit Borris vom Landgericht Zwickau? Liegt in dem Fall ein elementarer Rechtsverstoß vor? „Vorzulegen ist stets das Original der Vollmacht; Fotokopien oder auch vom Anwalt selbst beglaubigte Fotokopien der Vollmacht besitzen keine Legimitationswirkung." (BGH NJW 1994, 1472 u. 2298; NJW 1981, 1210). Da in diesem Fall kein Rechtsschutzbedürfnis wegen der fehlenden schriftlichen Vollmacht der Rechtsanwälte Dr. G. gegeben war, hätte das Gericht die Klage der betrügerischen Rechtsanwälte abweisen müssen! „Unsere Justiz darf sich daher nicht wundern, wenn sie sich 'dem Verdacht' aussetzt, daß sie aus falsch verstandener Kollegialität unfähig ist, verbrecherische Urteile von Kollegen zu ahnden." Siehe Günter Spendel, Rechtsbeugung durch Rechtsprechung, de Gruyter, 1984, S.18 Tatverdacht Rechtsbeugung, Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch Kommentar, 26. Auflage, Verlag C. H. Beck: „Unterlassung rechtlich gebotener Handlungen kann Rechtsbeugung sein, zB die Nichtstellung sachgemäßer Fragen (RG 57 35, 69 216), die Vorenthaltung sachgemäßer Verteidigung (BGH 10 298) …" S. 2597, Rn 5a, b: "Das Recht ist gebeugt, wenn eine Entscheidung ergeht, die objektiv im Widerspruch zu Recht und Gesetz steht. Rn 4 S. 2596 "2. Der Täter muß das Recht beugen. Dies kann sowohl als Sachverhaltsverfälschung (BGH NJW 60 253, BGH 40 181) als auch durch falsche Anwendung von Rechtsnormen geschehen … Rechtsbeugung ist auch durch Ermessenmißbrauch in Ermessensentscheidungen möglich." Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch, 10. Auflage 1988, § 336 (§ 339), Randnummer 3: „Dass die Rechtsbeugung ein sehr selten begangenes Delikt sei, wird oft behauptet, ist aber leider eine schon nicht mehr fromme Selbsttäuschung; richtig ist, dass sie nur selten strafrechtlich verfolgt und noch seltener rechtskräftig verurteilt wird.“ Laut einer Medienmitteilung vom 17.03.2016 wurde die Vorsitzende Richterin Birgit Borris am Landgericht Zwickau zur BGH-Richterin gewählt. Ein Kommentar dazu erübrigt sich. „Hinter die Kulissen zu schauen heißt zu erkennen: Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”Zum damit verbundenen Justizskandal Nr. 3 hier anklicken