Liegt im vorliegenden Fall eine Amtspflichtverletzung durch die Richter Peter Zschoch, Klaus Schulte und Altfrid Luthe vom Landgericht Zwickau vor?
Entscheiden Sie selbst!
Siehe auch § 38 Richtereid (1): Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“Zum Beschluss der o. a. Richter vom 05.08.2011 weiter