Zwischenzeitlich wurde die medizinische Fehlbehandlung des v. g. Arztes durch ein Gutachten, welches im Auftrag der Gutachterstelle der sächsischen Landesärztekammer erfolgte, mit einem Schreiben vom 19.01.2012 bestätigt!!! Die o. a. Begutachtung erfolgte mit den gleichen Unterlagen, welche auch den v. g. Richtern vorlag! Jedoch lehnten diese wider erwarten eine Begutachtung der Fehlbehandlung des Hausarztes Dr. B. an dem Patienten Dietrich Klug im Zeitraum 10/2008 bis 02/2009 im Rahmen des selbstständigen Beweisverfahrens durch einen vom Gericht zu beauftragten Gutachter ab!
Sehen Sie hierzu auch das Video auf youtube "Rechtsbeugung na und ..."- hier anklicken.
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