Blackbox für Gerichte - technische Umsetzung
Die Blackbox für Gerichte schafft mehr Transparenz sowie Rechtssicherheit.
Sie zeichnet dauerhaft akustische und optische Informationen der Gerichtsverhandlung auf. Die Datenspeicherung erfolgt für
das Gericht einschließlich der betreffenden Parteien. Entgegen der aktuellen Zivilprozessordnung werden alle Informationen aufgezeichnet. Bisher entschied nur der oder
die Richter, welche Informationen für den Prozess bedeutsam waren. Somit besteht die Möglichkeit, dass wichtige Informationen
unterdrückt und/oder verloren gehen.
Siehe beispielsweise Zivilprozessordnung (ZPO) § 160 (4):
Die Beteiligten können beantragen, dass bestimmte Vorgänge oder Äußerungen in das Protokoll aufgenommen werden. Das Gericht
kann von der Aufnahme absehen, wenn es auf die Feststellung des Vorgangs oder der Äußerung nicht ankommt. Dieser Beschluss ist
unanfechtbar; er ist in das Protokoll aufzunehmen.
Siehe auch Strafprozeßordnung (StPO) § 273 (2),(3)

So könnte die Blackbox für Gerichte aussehen. Sie sollte mit einer unterbrechungsfreien Energieversorgung (USV) ausgerüstet
sein. In der im Foto ersichtlichen Form ist sie mit einem internen Akku ausgerüstet und kann auch extern mit Energie versorgt werden.
Die Videoauflösung beträgt HD ready - 1280 x 720 p o. 720 x 480 p. Die Kamera ist mit einem Mikrofon ausgerüstet.
Als Datenspeicher werden Micro SD bis zu 32 GB Class 4 oder höher - verwendet. Drei dieser Kameras - je eine für die Parteien
und eine für das Gericht - könnten an einer Wand, welche dem Gericht
zugewandt ist, angebracht werden. Der Datenspeicher der Videokameras müsste nach der Aufnahme schreibgeschützt werden, um Manipulationen
zu vermeiden. Die Parteien und das Gericht erhalten nach der Verhandlung den Datenspeicher zur Dokumentation. Die ZPO und StPO
müssten jedenfalls modifiziert werden. Der finanzielle Aufwand zur Einführung der Blackbox an Gerichten ist relativ niedrig.
Jedoch ist es meiner Meinung nach politisch nicht gewollt, dass die Blackbox bei Gerichten zum Einsatz kommt.
Foto: Dietrich Klug
Der verstorbene Richter am Bundesgerichtshof und Verfassungsrichter Prof. Willi Geiger (DRiZ, 9/1982, 325): "In Deutschland
kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln. [...] Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen
von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär. [...] Es ist für die unmittelbar Beteiligten objektiv nicht mehr
möglich, den Ausgang eines Rechtsstreits zu kalkulieren. [
] Ein der Entlastung der Gerichte dienlicher Rat könnte bei
dieser Lage der Dinge sein: Führe möglichst keinen Prozeß; der außergerichtliche Vergleich oder das Knobeln erledigt den
Streit allemal rascher, billiger und im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil."
Bereits 2005 forderte der verstorbene Rechtsanwalt Rolf Bossi eine ständige Tonaufnahmeprotokollierungspflicht. Die Umsetzung
erfolgte jedoch bis zum heutigen Tag nicht. Siehe hierzu Justizirrtum
Bossi Friedrichsen Stellwag Lorenz Maischberger 170505
Der Flugdatenschreiber (Blackbox) wird seit 1967 erfolgreich eingesetzt.
Weitere Informationen hier klicken.
Und: Was dem Flugzeugführer recht ist, ist dem Richter billig. Grundsätzlich gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Unkontrollierte Macht korrumpiert. Bei dem Besuch von Gerichtsverhandlungen werden Personen im Regelfall vorher intensiv auf
gefährliche Gegenstände von Justizmitarbeitern untersucht. Das gleiche "Vertrauen" sollten Rechtssuchende zu den Justizbeschäftigten
haben.
Der ehemalige Richter am Oberlandesgericht Köln, RA Dr. Egon Schneider, beklagt: Eine Crux unseres Rechtswesens ist das völlige
Versagen der Dienstaufsicht gegenüber Richtern. Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein
Tadel. Siehe Anwaltspraxis, 2005, Seite 49. Täglich tausendfaches Verfahrensunrecht! Siehe ZAP Report: Justizspiegel,
Kritische Justizberichte, 2. Auflage 1999, Seite 4. Wem nützt dieser Zustand???
Die Blackbox sollte zudem bei allen mündlichen Abschlussprüfungen, beispielsweise in Bildungseinrichtungen, eingesetzt werden.
Es hat sich bewährt an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen." Alfred Polgar
Siehe auch "Rechtspflege durch Justizversagen in Deutschland?!"